Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28493
OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10 (https://dejure.org/2010,28493)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.09.2010 - 8 W 1685/10 (https://dejure.org/2010,28493)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. September 2010 - 8 W 1685/10 (https://dejure.org/2010,28493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Zusammenrechnung der Werte mehrerer unterschiedlicher Streitgegenstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei zeitlich gestaffelter Geltendmachung von Mietforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 Abs. 1
    Streitwert bei zeitlich gestaffelter Geltendmachung von Mietforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 25149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.10.2006 - 8 W 58/06

    Gerichtskosten: Anfall und Höhe der Verfahrensgebühr bei teilweiser

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10
    Dass eine einmal entstandene Verfahrensgebühr sich nicht dadurch verringert, dass die Klage teilweise zurückgenommen wird (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.10.2006, Az.: 8 W 58/06), und für die Bemessung des Gebührenstreitwerts gemäß § 40 GKG der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem der verfahrenseinleitende Antrag bei Gericht eingeht (OLG München, Beschluss vom 16.12.2008, Az.: 1 W 2772/08), bedeutet nicht, dass die im Laufe des Prozesses erfolgte Entscheidung über einen Teil der Klageforderung keinen Einfluss auf die Wertberechnung hat.
  • OLG Dresden, 29.12.2006 - 5 W 1517/06

    Zusammenrechnung der Werte unterschiedlicher Streitgegenstände gemäß § 39 Abs. 1

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10
    Der Senat folgt ebenso wie das Landgericht der Auffassung, dass eine Zusammenrechnung der Werte unterschiedlicher Streitgegenstände gemäß § 39 Abs. 1 GKG voraussetzt, dass die Ansprüche zu irgendeinem Zeitpunkt nebeneinander und gleichzeitig geltend gemacht worden sind (OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: 5 W 1517/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2009, Az.: 3 W 3/09, Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, Rn. 3 zu § 39 GKG; Dieter Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeit und des Familienverfahrens, 11. Auflage, Rn 1 zu § 39 GKG).
  • KG, 27.08.2007 - 8 W 53/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenstreitwert bei Ausscheiden eines Streitgegenstandes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10
    Der Gegenansicht des Kammergerichts Berlin im Beschluss vom 27.08.2007, Az.: 8 W 53/07, wird nicht zugestimmt.
  • OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 3 W 3/09

    Gebührenstreitwert bei Ersetzung eines Anspruchs durch einen anderen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10
    Der Senat folgt ebenso wie das Landgericht der Auffassung, dass eine Zusammenrechnung der Werte unterschiedlicher Streitgegenstände gemäß § 39 Abs. 1 GKG voraussetzt, dass die Ansprüche zu irgendeinem Zeitpunkt nebeneinander und gleichzeitig geltend gemacht worden sind (OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: 5 W 1517/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2009, Az.: 3 W 3/09, Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, Rn. 3 zu § 39 GKG; Dieter Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeit und des Familienverfahrens, 11. Auflage, Rn 1 zu § 39 GKG).
  • OLG München, 16.12.2008 - 1 W 2772/08

    Streitwertbemessung: maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10
    Dass eine einmal entstandene Verfahrensgebühr sich nicht dadurch verringert, dass die Klage teilweise zurückgenommen wird (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.10.2006, Az.: 8 W 58/06), und für die Bemessung des Gebührenstreitwerts gemäß § 40 GKG der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem der verfahrenseinleitende Antrag bei Gericht eingeht (OLG München, Beschluss vom 16.12.2008, Az.: 1 W 2772/08), bedeutet nicht, dass die im Laufe des Prozesses erfolgte Entscheidung über einen Teil der Klageforderung keinen Einfluss auf die Wertberechnung hat.
  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer

    Nach einer Auffassung sind die Werte nur zu addieren, soweit verschiedene Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht worden sind, nicht dagegen, soweit sie nacheinander geltend gemacht wurden (OLG Dresden, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 W 1517/06, AGS 2007, 517 mit abl. Anm. N. Schneider; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2009 - 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078; ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10, AGS 2011, 86 m. w. N., Anm. Fölsch in jurisPR-MietR 21/2010 Anm. 5; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. September 2010 - 8 W 1685/10, FD-RVG 2010, 309851 mit abl.
  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11

    Streitwertfestsetzung nach Klagerücknahme: Zusammenrechnung der Werte mehrerer

    Gleichwohl ist dieser Ansicht nicht zu folgen, weil mit der wohl überwiegenden Meinung in der insbesondere auch neueren obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur die besseren Gründe dafür sprechen, von einer Addition abzusehen, wenn mehrere Ansprüche nie gleichzeitig, sondern nur nacheinander geltend gemacht wurden (vgl. OLG Düsseldorf, aaO, mwN zur Kommentarliteratur; OLG Nürnberg vom 27.9.2010, 8 W 1685/10; OLG Dresden vom 29.12.2006, 5 W 1517/06, JurBüro 2007, 315 f; OLG Frankfurt vom 4.3.2009, 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078 f).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2022 - 19 W 6/22

    Streitwertfestsetzung: Addition der Werte mehrerer Streitgegenstände

    Nach einer Auffassung sind die Werte nur zu addieren, soweit verschiedene Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht worden sind, nicht dagegen, soweit sie nacheinander geltend gemacht wurden (OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006 - 5 W 1517/06 -, BeckRS 2007, 5149; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2009 - 3 W 3/09 -, NJW-RR 2009, 1078; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10 -, BeckRS 2010, 22837; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.09.2010 - 8 W 1685/10 -, BeckRS 2010, 25149; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2011 - 4 W 74/11 -, NJOZ 2012, 1171; OLG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2012 - 17 W 1/12 -, SchlHA 2012, 351; Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Auflage, 2022, § 263 Rn. 32).
  • LG Stendal, 14.07.2021 - 25 T 86/21

    Streitwertfestsetzung bei nacheinander verfolgten Streitgegenständen

    Nachdem in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunächst überwiegend die Ansicht vertreten worden war, dass eine Addition gemäß § 39 GKG voraussetze, dass die Streitgegenstände gleichzeitig verfolgt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 W 1/12, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. September 2010 - 8 W 1685/10, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. März 2009 - 3 W 3/09, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 W 1517/06 -, juris), wird in der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr mehrheitlich vertreten, dass eine Addition gemäß § 39 GKG auch bei nacheinander verfolgten Streitgegenständen zu erfolgen habe (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08. Januar 2020 - 4 W 25/19, juris; OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16, juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 4 Ta 168/16 (5), juris; OLG Celle, Beschluss vom 09. Juni 2015 - 2 W 132/15, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. November 2014 - 5 Ta 125/14, juris; KG Berlin, Beschluss vom 27. August 2007 - 8 W 53/07, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005 - 5 W 829/05, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 24 U 7/05, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2019 - 3 W 52/19

    Streitwertbemessung, Gebührenstreitwert bei mehreren Streitgegenständen,

    Nach einer Auffassung sind die Werte nur dann zu addieren, soweit sie gleichzeitig anhängig sind; im Falle zeitlich versetzter Geltendmachung ist nach dieser Ansicht eine entsprechende zeitliche Differenzierung des Streitwertes vorzunehmen (so u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2012, 17 W 1/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12,2011, 4 W 74/11, MDR 2012, 314 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.09.2010, 8 W 1685/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010, 1- 24 W 9/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2009, 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078 ; OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006, 5 W 1517/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht